Verbraucherrechte gestärkt - Kosmetikhersteller müssen Auskunft geben

Durch die bereits seit einigen Jahren bestehende Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe bei Kosmetik- und Körperpflegeprodukten fällt es Allergikern und hautsensiblen Menschen einiges leichter, für sie hautverträgliche Produkte zu finden. Trotzdem ist es für den Verbraucher manchmal schwer, die unter der so genannten INCI-Bezeichnung verwendeten internationalen Begriffe zu verstehen.

Bisher war man auf die Kulanz der Hersteller angewiesen, wollte man wissen, was sich hinter einer Bezeichnung verbirgt und welche Nebenwirkungen ggfls. damit verbunden sein könnten.

Eine nun verabschiedete Leitlinie der EU schafft Abhilfe. Sie verpflichtet die Hersteller, bei Verbraucher-Anfragen umfassend Antworten zu geben.

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