Jedes fünfte
Kind ist schon allergisch gegen bestimmte
Nahrungsmittel. Dabei haben pollen-assoziierte
Nahrungsmittelallergien an Bedeutung zugenommen.
Man spricht hier von Kreuzreaktionen, die vor
allem von Pollenallergenen hervorgerufen werden.
Das bekannteste
Beispiel ist die Birken-Apfel-Allergie, die auch
dem Autor wohl bekannt ist und bald wieder das tägliche
Leben bestimmen wird. Wenn die Birkenpollen wieder
durch die Lüfte wehen, sind Äpfel und Nüsse
tabu. Denn schon wenige Bissen eines leckeren
Apfels können einen heftigen Niesanfall auslösen,
der tränende, juckende Augen zur Folge hat.
Bei Allergien
auf Pollen von früh blühenden Bäumen wie
Birke, Hasel oder Erle können Kreuzreaktionen
hervorgerufen werden beim Genuss von Äpfeln,
Aprikosen, Birnen, Brombeeren, Erdbeeren,
Himbeeren, Kirschen, Kiwis, Litschis, Pflaumen
sowie Sellerie, Nüssen und Mandeln und vielen
Gewürzen.
Bei Allergien
auf Kräuterpollen wie z. B. Beifuss sind es Anis,
Artischocken, Curry, Gurken, Kartoffeln,
Knoblauch, Melonen, Mohrrüben, Muskat, Paprika,
Pfeffer, Sellerie, Zimt und andere Gewürze.
Bei Allergien
auf Gräserpollen wie Roggen, Weizen, Hafer,
Gerste und Wildgräser sind es bekanntermaßen
Bohnen, Erbsen, Erdnüsse, Getreideprodukte,
Linsen, Soja und Tomaten.
Viele
Allergene in Nahrungsmitteln werden beim Kochen
denaturiert und damit als Allergen unwirksam. So
kann es sein, dass in Pollenzeiten das
Kartoffelschälen zur Qual wird, die gekochten
Kartoffeln dann aber ohne Probleme gegessen
werden können.
So
rechtfertigt der alleinige Nachweis einer
Sensibilisierung auf ein Kreuzallergen keine
therapeutischen Konsequenzen wie Eliminationsdiät
oder garImmuntherapie. In besonders ausgeprägten
Fällen sollte der Allergiker jedoch ein
Notfallset mit sich führen, da viele Allergene
in Nahrungsmitteln versteckt vorkommen.