Die europäische
Union hat entschieden, dass PVC-Weichmacher trotz
ihrer potentiellen Krebsgefahr nicht generell aus
Spielzeugen verbannt werden müssen. Deutsche
Verbraucherschützer konnten somit eine Verschärfung
der EU-weiten Spielzeugrichtlinien nicht
durchsetzen.
Es bleibt also
bei der bisherigen Regelung, wonach nur bei
Spielsachen, die zum Beißen oder Saugen bestimmt
sind, PVC-Weichmacher verboten sind.
Bei der
Beratung des EU-Vorschlags hatte der
Umweltausschuss erklärt, es reiche nicht aus,
Spielzeug, das von Babys "nicht
bestimmungsgemäß" in den Mund genommen
werden dürfe, mit einem Warnhinweis zu versehen.
Dieser biete keinen ausreichenden
Verbraucherschutz.
Deshalb hatte
sich der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion
einstimmig für ein Verwendungsverbot von allen
Weichmachern in jeglichem Kinderspielzeug und
Babyartikeln ausgesprochen. Dadurch sollte auch
der Regelungsumfang der seit März letzten Jahres
aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes
geänderten deutschen Bedarfsgegenständeverordnung
gewahrt bleiben.
Wegen der
gesundheitsschädigenden Effekte hilft nur ein
weitgehender Verzicht auf mit Weichmachern
versetzte Kunststoffe: Kaufen Sie möglichst kein
PVC-Spielzeug! Leider gibt es keine
Kennzeichnungspflicht. Der Hersteller, der kein
PVC im Spielzeug verwendet, wird dieses Spielzeug
auch so kennzeichnen. Bei importierten
Spielsachen wird PVC häufig als Vinyl deklariert.
Wenn es denn unbedingt Kunststoff sein soll, dann
nehmen Sie lieber Polypropylen (PP) oder
Polyethylen (PE).
Weichmacher
sind feste oder flüssige, organische
Verbindungen, die als Additive eine weichmachende
Wirkung auf Kunststoffe, Textilien, Lacke,
Zellglas und Dichtungsstoffe ausüben.