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Sonne pur – im Sonnenstudio

Mehr Sicherheit auf der Sonnenbank

"Runder Tisch Solarien" setzt mit neuem Zertifikat die Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch



Der vom Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Dezember 2001 eingerichtete "Runde Tisch Solarien" mit Vertretern aus Staat, Wissenschaft, Verbraucherschutzorganisationen, Industrie und Studiobetreibern hat sich auf einheitliche Kriterien für die Zertifizierung von Solarienbetrieben geeinigt.

Präsident Wolfram König stellte den Beschluss heute in Berlin vor: "Damit sind wir beim Schutz der Menschen vor den gesundheitlichen Risiken der künstlichen ultravioletten Strahlung einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die ausgehandelten und von allen Beteiligten akzeptierten Kriterien für die Vergabe des Zertifikats bedeuten den Beginn einer Kooperation zum Nutzen aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Da es auf diesem Gebiet keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist uns die Festlegung von bindenden Kriterien ein besonderes Anliegen."

Die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zum "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien" waren Grundlage des Runden Tisches, um Mindestanforderungen an Gerätestandards, Betriebsabläufe, fachliche Qualifikation des Personals und das Informationsangebot in Solarienbetrieben festzulegen. Die Erfüllung dieser Kriterien ist Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikats. Mit dem Zertifikat erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Entscheidungskriterium für das Sonnenstudio ihrer Wahl.

Zertifizierte Solarienbetriebe verwenden nach einheitlichen Standards konstruierte und regelmäßig gewartete Geräte, die Sicherheitseinrichtungen wie z.B. eine Zwangsendabschaltung nach maximaler Bestrahlung aufweisen. Fachgerechter Schutz der Augen sowie ein hygienischer Betrieb sind dort ebenfalls gewährleistet. Das Personal hat einen anerkannten Qualifikationsnachweis erworben und ist dadurch u.a. befähigt, die geforderten individuellen, dem Hauttyp entsprechenden Dosierungspläne zu erstellen. Zur Information der Nutzerinnen und Nutzer liegen zusätzlich Informationen zu gesundheitlichen Aspekten der UV-Strahlung aus. Hinweise zu Geräten und zur korrekten Nutzung sind in den Kabinen und an den Geräten angebracht.

"Künstliche UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken und zur Steigerung des subjektiven Wohlbefindens wird immer häufiger genutzt. Leider sind mit der damit einhergehenden Zunahme der UV-Exposition vermehrt Gesundheitsschäden zu erwarten. Dem wollen wir vorbeugen. Anhand des Gütesiegels kann man sich zukünftig bei der Auswahl des Solariumbetriebes für mehr Sicherheit entscheiden", erläuterte Wolfram König.

Die Teilnehmer des Runden Tisches sind neben dem BfS die Strahlenschutzkommission, die Arbeitgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP), die Deutsche Krebshilfe e.V., der Bundesfachverband Sonnenlicht-Systeme e.V., die Europäische Gesellschaft für klassische Naturheilkunde, der Photomed e.V. und die Deutsche Akademie für Photobiologie und Phototechnologie e.V..

Kriterienkatalog SSK-konformer Solarien

Zum Schutz des Menschen vor den gesundheitlichen Risiken der künstlichen ultravioletten Strahlung hat der Runde Tisch Solarien (RTS) einen Kriterienkatalog erarbeitet. Diesen finden Sie unter:

http://www.bfs.de/bfs/presse/pr02/pr0238.html

Bundesamtes für Strahlenschutz

Das BfS ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die ihre Arbeit im November 1989 in Salzgitter aufgenommen hat.

Das BfS nimmt Vollzugsaufgaben des Bundes nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz wahr, erfüllt Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Es unterstützt das Umweltministerium bei der Wahrnehmung der Bundesaufsicht.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt das BfS wissenschaftliche Forschung.

Quelle: Pressemitteilung BMU


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