Das EU-Weißbuch
zur Chemikalienpolitik verfolgt einen richtigen Ansatz,
geht aber in entscheidenden Punkten nicht weit genug.
Diesen Standpunkt der nordrhein-westfälischen
Landesregierung vertrat Verbraucherschutzministerin Bärbel
Höhn am Freitag, 1. Juni 2001, vor dem Plenum des
Bundesrates in Berlin:
"Bei chemischen Stoffen lässt die
Politik bislang ein Muster zu, das häufig schwerwiegende
Folgen hat: Chemikalien werden produziert, verkauft,
verwendet. Erst Jahre später stellt man Schäden fest,
die dann durch aufwändige Sanierungen wieder beseitigt
werden müssen. Dieses Muster will die EU nun
durchbrechen, indem sie bestimmte gefährliche Stoffe
einem Zulassungsverfahren unterzieht. Die Hersteller müssen
dann vor der Markteinführung beweisen, dass ihre Stoffe
ohne Risiko verwendet werden können. Dies ist ein grundsätzlich
neuer Ansatz in Richtung einer vorsorgenden Umweltpolitik,
der die Beweislast zugunsten von Umwelt und Konsumenten
umkehrt. Leider will die EU aber bislang nur wenige gefährliche
Stoffe diesem Verfahren unterwerfen. Das reicht nicht aus.
Alle giftigen Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern können,
Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken sowie hochgradig
toxische oder allergieauslösende Stoffe müssen künftig
vor der Markteinführung geprüft werden. Wichtig ist außerdem,
dass wir EU-weit zu einer besseren Kennzeichnung
chemischer Stoffe kommen, damit Verbraucherinnen und
Verbraucher künftig klar erkennen können, welche Stoffe
zum Beispiel im Plastikspielzeug, im Lack für den
Gartenzaun oder im Geschirrspülmittel enthalten sind."
Pressemitteilung
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom
01.06.2001