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Arzneien in der Drogerie


Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, das die Drogeriekette "dm" zukünftig in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke eine Bestell- und Abholservice für Arzneimittel anbieten dürfe. (AZ 13A 1314/06). Das Revisionsverfahren ließ das OVG Münster nicht zu. Allerdings ist noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, die die Umsetzung dieses Vorhabens verzögern könnte.

 

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