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Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, das die Drogeriekette "dm"
zukünftig in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke eine
Bestell- und Abholservice für Arzneimittel anbieten dürfe. (AZ 13A 1314/06).
Das Revisionsverfahren ließ das OVG Münster nicht zu. Allerdings ist noch
eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, die die Umsetzung dieses Vorhabens
verzögern könnte.
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