Weiteres: Rechtsurteile


Gratis-Newsletter bestellen!
Ihre E-Mail-Adresse:

anmelden   abmelden

 


Arzneien in der Drogerie


Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, das die Drogeriekette "dm" zukünftig in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke eine Bestell- und Abholservice für Arzneimittel anbieten dürfe. (AZ 13A 1314/06). Das Revisionsverfahren ließ das OVG Münster nicht zu. Allerdings ist noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, die die Umsetzung dieses Vorhabens verzögern könnte.

 


Home   Kontakt   Impressum / Disclaimer   Copyright   Datenschutz   Sitemap