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Belüftungsplan unzulässig

Das Landgericht Aurich (AZ: 2T51/05) befand in einem Urteil, dass strikte Belüftungsvorschriften des Vermieters an den Mieter unzulässig sind. Vorausgegangen war ein Schimmelbefall in der Wohnung. Der Vermieter forderte von seinem Mieter, dass 4 mal täglich 15 Minuten lang zu lüften sei. Hierzu sei vorher die Heizung auszustellen und hinterher wieder anzustellen. Der Vermieter berief sich hier auf eine Expertenmeinung.
Die Mieter fanden derart strenge Vorschriften für nicht umsetzbar im normalen Alltag und klagten. Das LG gab ihnen Recht. Es bestätigte überdies, dass ein Mangel der Wohnung vorläge, der zur Mietminderung berechtige.

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