Belüftungsplan unzulässig
Das Landgericht Aurich (AZ: 2T51/05) befand
in einem Urteil, dass strikte Belüftungsvorschriften des Vermieters an den
Mieter unzulässig sind. Vorausgegangen war ein Schimmelbefall in der
Wohnung. Der Vermieter forderte von seinem Mieter, dass 4 mal täglich 15
Minuten lang zu lüften sei. Hierzu sei vorher die Heizung auszustellen und
hinterher wieder anzustellen. Der Vermieter berief sich hier auf eine
Expertenmeinung.
Die Mieter fanden derart strenge Vorschriften für nicht umsetzbar im
normalen Alltag und klagten. Das LG gab ihnen Recht. Es bestätigte überdies,
dass ein Mangel der Wohnung vorläge, der zur Mietminderung berechtige.
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