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Klimaanlagen sind für Allergiker nicht zumutbar

Was gerade in der warmen Jahreszeit als äußerst angenehm empfunden wird - der Betrieb einer Klimaanlage im Büro - kann für Allergiker eine unzumutbare zusätzliche Belastung sein.
 
Aus diesem Grund entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil (AZ: 5, SA 1000/97): Können Arbeitnehmer wegen allergischer Reaktionen nicht in einem klimatisierten Büro arbeiten, so muss der Arbeitgeber ihnen einen Arbeitsplatz anbieten, den sie ohne Beeinträchtigung ausfüllen können.
 


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