Was gerade in
der warmen Jahreszeit als äußerst
angenehm empfunden
wird - der Betrieb einer
Klimaanlage im Büro - kann für
Allergiker eine
unzumutbare zusätzliche Belastung sein.
Aus diesem Grund entschied das Landesarbeitsgericht
Hamm
in einem Urteil (AZ: 5, SA 1000/97): Können Arbeitnehmer
wegen allergischer Reaktionen nicht in
einem
klimatisierten Büro arbeiten, so muss der
Arbeitgeber
ihnen einen Arbeitsplatz anbieten, den
sie ohne Beeinträchtigung
ausfüllen können.