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Schimmelsanierung - Finanzamt erkennt Kosten nicht an.

Ein Hausbesitzer stellte fest, dass die Wände seines Anwesens vom Schimmelpilz befallen sind. Um sich und seine Familie  vor Krankheiten zu schützen,  ließ er umgehend die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen durchführen. Diese recht kostenintensive Maßnahme setzte er in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ab.

Die Oberfinanzdirektion München (Az. S 2284 - 1 St 41 M) verweigerte dieser Lösung ihre Zustimmung. Das Auftreten von Schimmelpilzen sei auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters zurückzuführen, weil dieser die Immobilie falsch oder mangelhaft belüftet hätte. Oder es handle sich um ein Verschulden des Bauträgers. In all diesen Fällen könne man deswegen keine außergewöhnliche Belastung geltend machen.

 


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