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Voraussetzung ist der Nachweis der Ausgaben (also alle Quittungen der Apotheke sammeln) und die Bescheinigung des Arztes, dass eine chronische Erkrankung vorliegt. Die Ausgaben können dann unter "außergewöhnliche Belastungen" angegeben werden. Sofern Sie einen zumutbaren Eigenanteil (Prozentsatz des Einkommens) übersteigen, wirken sie sich dann steuermindernd aus.
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