Weiteres: Rechtsurteile


Gratis-Newsletter bestellen!
Ihre E-Mail-Adresse:

anmelden   abmelden

 ANZEIGE:
 

 

ANZEIGE:
  1&1 Mobile Internet

Ausgaben für Medikamente sparen Steuern

Jetzt ist es amtlich: Gesetzlich Krankenversicherte können das Finanzamt an den Zuzahlungen für Medikamente beteiligen. Und dies gilt auch für nichtrezeptpflichtige Präparate. So entschied das Finanzgericht Berlin (AZ: 4 K 4107/99).

Voraussetzung ist der Nachweis der Ausgaben (also alle Quittungen der Apotheke sammeln) und die Bescheinigung des Arztes, dass eine chronische Erkrankung vorliegt. Die Ausgaben können dann unter "außergewöhnliche Belastungen" angegeben werden. Sofern Sie einen zumutbaren Eigenanteil (Prozentsatz des Einkommens) übersteigen, wirken sie sich dann steuermindernd aus.

 

ANZEIGE:
 

ANZEIGE:
  Alles zu Allergie & Heuschnupfen bei gesundheit.de

Home   Kontakt   Impressum / Disclaimer   Copyright   Datenschutz   Sitemap