Im Wandel der
Zeit - naturrein ist nicht mehr "frei von Rückständen"
Noch 1987 hat
das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß `naturrein`
gleichzusetzen sei mit `frei von Rückständen´. Der
Europäische Gerichtshof kommt in einem aktuellen Urteil
(Az: C-465/98) zu einer anderen Auffassung:
-
Schwermetall-Belastungen
von Luft und Boden seien heutzutage schwer vermeidbar.
Zwangsläufig seien selbst privat angebaute Obst- und Gemüsepflanzen
diesen ausgesetzt. Dies gelte ebenso für den Einsatz von
Pestiziden.
- Es kann daher
nicht mehr davon ausgegangen werden, daß als "naturrein"
bezeichnete Produkte frei von Schadstoffen seien. Geringe
Mengen sind also zulässig.