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Im Wandel der Zeit - naturrein ist nicht mehr "frei von Rückständen"

Noch 1987 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß `naturrein` gleichzusetzen sei mit `frei von Rückständen´. Der Europäische Gerichtshof kommt in einem aktuellen Urteil (Az: C-465/98) zu einer anderen Auffassung:
Schwermetall-Belastungen von Luft und Boden seien heutzutage schwer vermeidbar. Zwangsläufig seien selbst privat angebaute Obst- und Gemüsepflanzen diesen ausgesetzt. Dies gelte ebenso für den Einsatz von Pestiziden.
Es kann daher nicht mehr davon ausgegangen werden, daß als "naturrein" bezeichnete Produkte frei von Schadstoffen seien. Geringe Mengen sind also zulässig.

 


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