In einem
aktuellen Fall bezeichnet das Oberlandesgericht Oldenburg
das durch einen Handwerker verlegte Parkett als
mangelhaft, weil es auch noch 5 Monate nach dem Verlegen
erhebliche Mengen an Ethylacetat und n-Butanol abgab.
Diese Ausdünstung ist unzumutbar, auch, wenn die
Gesundheit der Bewohner noch nicht nachweislich gelitten
hat.
Die
Schadstoffe können auf Dauer die Nerven schädigen und
sind nicht selten mitverantwortlich für eine spätere
MCS-Erkrankung
(multiple Chemikalien-Sensibilität).