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Gift im Parkett - Handwerker muss zahlen

In einem aktuellen Fall bezeichnet das Oberlandesgericht Oldenburg das durch einen Handwerker verlegte Parkett als mangelhaft, weil es auch noch 5 Monate nach dem Verlegen erhebliche Mengen an Ethylacetat und n-Butanol abgab. Diese Ausdünstung ist unzumutbar, auch, wenn die Gesundheit der Bewohner noch nicht nachweislich gelitten hat.
Die Schadstoffe können auf Dauer die Nerven schädigen und sind nicht selten mitverantwortlich für eine spätere MCS-Erkrankung (multiple Chemikalien-Sensibilität).
(Aktenzeichen 2 U 179/98)

 


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