Europäische Union für Weichmacher in Spielzeug!

Die europäische Union hat entschieden, dass PVC-Weichmacher trotz ihrer potentiellen Krebsgefahr nicht generell aus Spielzeugen verbannt werden müssen. Deutsche Verbraucherschützer konnten somit eine Verschärfung der EU-weiten Spielzeugrichtlinien nicht durchsetzen.
 
Es bleibt also bei der bisherigen Regelung, wonach nur bei Spielsachen, die zum Beißen oder Saugen bestimmt sind, PVC-Weichmacher verboten sind.
 
Bei der Beratung des EU-Vorschlags hatte der Umweltausschuss erklärt, es reiche nicht aus, Spielzeug, das von Babys "nicht bestimmungsgemäß" in den Mund genommen werden dürfe, mit einem Warnhinweis zu versehen. Dieser biete keinen ausreichenden Verbraucherschutz.
 
Deshalb hatte sich der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion einstimmig für ein Verwendungsverbot von allen Weichmachern in jeglichem Kinderspielzeug und Babyartikeln ausgesprochen. Dadurch sollte auch der Regelungsumfang der seit März letzten Jahres aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes geänderten deutschen Bedarfsgegenständeverordnung gewahrt bleiben.
 
Wegen der gesundheitsschädigenden Effekte hilft nur ein weitgehender Verzicht auf mit Weichmachern versetzte Kunststoffe: Kaufen Sie möglichst kein PVC-Spielzeug! Leider gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Der Hersteller, der kein PVC im Spielzeug verwendet, wird dieses Spielzeug auch so kennzeichnen. Bei importierten Spielsachen wird PVC häufig als Vinyl deklariert. Wenn es denn unbedingt Kunststoff sein soll, dann nehmen Sie lieber Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE).
 
Weichmacher sind feste oder flüssige, organische Verbindungen, die als Additive eine weichmachende Wirkung auf Kunststoffe, Textilien, Lacke, Zellglas und Dichtungsstoffe ausüben.

Zurück