GB/T18801-2015 heißt die Zauberformel zur Normierung von Luftreinigern

Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit, angesichts nicht nachlassender Horrormeldungen zur Schadstoffbelastung der Luft, selbst die Initiative zu ergreifen und für eine saubere Luft in den eigenen vier Wänden zu sorgen. Und das Zauberwort heißt: Raumluftreinigung.

Portable Luftreiniger mit unterschiedlichen Filtertechniken, die – mehr oder weniger – geeignet sind, unerwünschte Belastungen aus der Raumluft zu entfernen, davon gibt es inzwischen massenhaft Angebote.

Immer mehr Hersteller entdecken dieses Geschäftsfeld für sich. Staubsaugerhersteller wie Dyson, Elektrolux, Rowenta oder Philips, Bürogerätehersteller wie Fellowes oder 3M, die Liste ist endlos. Doch ist der bekannte Name auch Garant für ein gutes Produkt?

Das Angebot an Luftreinigern ist unübersichtlich geworden – vor allem für den Verbraucher, der gerne wissen würde, was genau er denn kauft:

- Werbetextlich überladene Produktbeschreibungen,

- Marketingfördernd kreierte blumige Filternamen /-techniken,

- Prüfsiegeldarstellungen (z. B. ECARF, Plus X Award, TechnikzuHause u. a. ), die Details zu den angewendeten Prüfkriterien missen lassen,

- Massenhaft gelistete Vergleichs- und Testseiten im Internet, die generiert werden, um über eingefügte Links zu Amazon Verkaufsprovisionen zu erhalten,

das alles bildet nicht gerade die Grundlage seriöser Verbraucherinformation.

China hat 2015 Standards erarbeitet, die zukünftig eine Klassifizierung und Leistungsbewertung von portablen Luftreinigern zulassen. Im Jahr 2016 trat dann diese Vorschrift, GB/T18801-2015 genannt, in Kraft.

Sie gilt als richtungsweisend für Verbraucher und Vorschrift für Raumluftreiniger, die durch die chinesischen Behörden für z. B. öffentliche Gebäude, Kindergärten, Schulen usw. eingekauft werden.

Was in China Anwendung findet, kann für den deutschen Markt doch auch nicht so verkehrt sein, dachten wir uns und zeigen Ihnen hier, worum es im Detail geht:

Der nationale Standard für Luftreiniger – GB/T-18801-2015 – definiert folgende Leistungsbereiche:

1. CADR (Clean Air Delivery Rate) für Partikelbelastungen und für Belastungen mit Formaldehyd: Der jeweilige Wert gibt an, wieviel m3 Luft innerhalb einer Stunde von Partikeln bzw. Formaldehyd befreit werden.

Der erreichte CADR-Wert im Bereich Partikelabscheidung und Abscheidung von Formaldehyd muss mindestens 90% der auf dem Gerätelabel angegebenen Nennluftleistung betragen.

Wichtig: Der CADR-Wert entsprechend der chinesischen Norm hat keine Gemeinsamkeit mit einer CADR-Wert-Angabe ohne Verweis auf diese chinesische Norm, denn dann ist der relativ unbrauchbare CADR-Wert (Clean Air Delivery Rate) entsprechend der Association of Home Appliance Manufacturers (AHAM) gemeint, eine amerikanische Sichtweise der Leistungsbewertung von Luftreinigern, die kritisch zu bewerten ist. (siehe Beitrag)


2. Cumulate Clean Mass (CCM)

Diese Bewertung ist einzigartig und gibt eine sichere Einschätzung darüber, wie lange die im Luftreiniger eingesetzten Filterelemente genutzt werden können (Filterstandzeit bzw. Nutzungszeit des Filters).

Wenn die Filterkapazität zu 50% verbraucht ist, wird der gespeicherte Partikelgehalt und, als Referenz für VOC (flüchtige organische Verbidungen), Formaldehyd im Filter ermittelt. Die Maßeinheit ist mg (Milligramm).

Je nach Güte wird das Filter in Klassen von P1 bis P4 für die Kapazität der Partikelaufnahme definiert, wobei P4 das beste Partikelspeichervermögen auszeichnet.

Für die Aufnahmemenge von Formaldehyd erfolgt die Zuordnung in Klasse F1 bis F4, wobei auch hier F4 das beste Speichervermögen auszeichnet.

Die Messung dieser Werte ist speziellen chinesischen Prüflabors vorbehalten. Sie sind aufwendig und kostenintensiv. Deshalb sind diese Werte leider eher selten in Artikelbeschreibungen zu finden.


3. Noise (Lautstärke)

Davon ausgehend, dass ein Luftreiniger regelmäßig auch in der größten Lüfterstufe betrieben werden muss, um die Grundreinigung der Raumluft zu erreichen, legt man hier besonderen Wert auch auf die Lautstärke in dieser Lüfterstufe.

Es werden deshalb leistungsabhängige Schwellenwerte vorgegeben, die nicht überschritten werden dürfen:

Max. Luftleistung bis 150 m3/h – max. erlaubte Lautstärke 55 db(A)

Luftleistung 151 - 300 m3/h – max. erlaubte Lautstärke 61 db(A)

Luftleistung 301 - 450 m3/h – max. erlaubte Lautstärke 66 db(A)

Luftleistung größer 450 m3/h – max. erlaubte Lautstärke 70 db(A)


4. Stand by power (Standby-Betrieb)

Der Stromverbrauch im Modus Stand-by darf 2 Watt nicht überschreiten.


5. Purifying Energy Efficiency (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung)

Hier wird der notwendige Energieaufwand – also der Stromverbrauch – im Verhältnis zur Filtereffektivität bewertet.

Der entsprechend Punkt 1 ermittelte CADR-Wert für die Partikelabscheidung wird durch die maximale Leistungsaufnahme geteilt.

Ergibt der Wert kleiner 2, arbeitet das Gerät unwirtschaftlich.

Ergibt der Wert 2,1 – 5,0 arbeitet das Gerät wirtschaftlich.

Ergibt der Wert größer 5, arbeitet das Gerät äußerst energiesparend.


Der entsprechend Punkt 1 ermittelte CADR-Wert für die Formaldehydabscheidung wird durch die maximale Leistungsaufnahme geteilt.

Ergibt der Wert kleiner 0,5, arbeitet das Gerät unwirtschaftlich.

Ergibt der Wert 0,5 – 0,9, arbeitet das Gerät wirtschaftlich.

Ergibt der Wert größer 1, arbeitet das Gerät energiesparend.

FAZIT: Gerne wird in den Produktbeschreibungen von Luftreinigern die Angabe tatsächlicher Leistungsdaten auf das Nötigste - oder auch noch weniger - beschränkt. Oft werden nur Angaben zu einzelnen Bauteilen gemacht, während zur Effektivität des Luftreinigers an sich Aussagen gänzlich fehlen.

Genau hier setzt die chinesische Normierung an und will dem Verbraucher ein neutrales Instrument anhand geben, die Leistungsfähigkeit eines Luftreinigers zu beurteilen.

Nicht die bebilderten und aufwendig gestalteten Produktbeschreibungen garantieren eine gute Leistung. Die Grundinformationen, die durch die Anwendung dieser chinesischen Norm gegeben werden, ermöglichen es letztendlich zu erkennen, ob ein leistungsstarker Luftreiniger angeboten wird oder nicht – und das ist genau das, was der Verbraucher sucht.

Da rund 90% aller Luftreiniger, die in Deutschland angeboten werden, in Fernost gefertigt werden, sollte es den Herstellern möglich sein, sich dieser Normierung zu stellen und durch Angabe der entsprechenden Werte einen wichtigen Beitrag zur Produktranparenz zu leisten.

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