Nahrungsmittelallergie: Kreuzreaktionen

Jedes fünfte Kind ist schon allergisch gegen bestimmte Nahrungsmittel. Dabei haben pollen-assoziierte Nahrungsmittelallergien an Bedeutung zugenommen. Man spricht hier von Kreuzreaktionen, die vor allem von Pollenallergenen hervorgerufen werden.

Das bekannteste Beispiel ist die Birken-Apfel-Allergie, die auch dem Autor wohl bekannt ist und bald wieder das tägliche Leben bestimmen wird. Wenn die Birkenpollen wieder durch die Lüfte wehen, sind Äpfel und Nüsse tabu. Denn schon wenige Bissen eines leckeren Apfels können einen heftigen Niesanfall auslösen, der tränende, juckende Augen zur Folge hat.

Bei Allergien auf Pollen von früh blühenden Bäumen wie Birke, Hasel oder Erle können Kreuzreaktionen hervorgerufen werden beim Genuss von Äpfeln, Aprikosen, Birnen, Brombeeren, Erdbeeren, Himbeeren, Kirschen, Kiwis, Litschis, Pflaumen sowie Sellerie, Nüssen und Mandeln und vielen Gewürzen.

Bei Allergien auf Kräuterpollen wie z. B. Beifuss sind es Anis, Artischocken, Curry, Gurken, Kartoffeln, Knoblauch, Melonen, Mohrrüben, Muskat, Paprika, Pfeffer, Sellerie, Zimt und andere Gewürze.

Bei Allergien auf Gräserpollen wie Roggen, Weizen, Hafer, Gerste und Wildgräser sind es bekanntermaßen Bohnen, Erbsen, Erdnüsse, Getreideprodukte, Linsen, Soja und Tomaten.

Viele Allergene in Nahrungsmitteln werden beim Kochen denaturiert und damit als Allergen unwirksam. So kann es sein, dass in Pollenzeiten das Kartoffelschälen zur Qual wird, die gekochten Kartoffeln dann aber ohne Probleme gegessen werden können.

So rechtfertigt der alleinige Nachweis einer Sensibilisierung auf ein Kreuzallergen keine therapeutischen Konsequenzen wie Eliminationsdiät oder gar Immuntherapie. In besonders ausgeprägten Fällen sollte der Allergiker jedoch ein Notfallset mit sich führen, da viele Allergene in Nahrungsmitteln versteckt vorkommen.

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