Wenn die Zahnfüllung krank macht!

Seit weit mehr als 100 Jahren wird Amalgam für Zahnfüllungen verwendet. Inzwischen gerät es immer häufiger in die Schlagzeilen, dann, wenn es um Allergien durch Metallvergiftungen geht.

Amalgam ist eine Metalllegierung, die etwa zur Hälfte aus Quecksilber und einem Gemisch aus Silber, Kupfer und Zink besteht. Problematisch ist das Quecksilber. Im flüssigen Zustand sind die Salze giftig und Dämpfe, die über Haut oder Mund aufgenommen werden, können ein Nierenversagen und die Zerstörung der Dickdarmschleimhaut bewirken. Bei chronischen Vergiftungen reichert sich das Metall im Gehirn an und kann eine nervöse Unruhe, Reizbarkeit, Konzentrations- und Schlafstörungen sowie Seh- und Hörschäden verursachen. Umstritten ist, ob und inwieweit extrem kleine Mengen Quecksilber Schaden auslösen können. Kleine Mengen, wie sie beispielsweise durch Abrieb der Zahnfüllung oder Gasbildung entstehen können.

Aus diesem Grund entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil (Az:B 1KR 13/97 R), dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht für den Ersatz von Amalgamfüllungen aufkommen müssen.

Gut zu wissen: Dies bezieht sich jedoch nicht auf den Ersatz erneuerungsbedürftiger Füllungen und - Ausnahmen sind möglich, wenn eine Allergie auf Amalgam vorliegt.

Bleibt anzumerken, dass bereits 1987 das inzwischen aufgelöste Bundesgesundheitsamt empfahl, bei Schwangeren auf eine Anwendung von Amalgam zu verzichten. Im Jahr 1995 wurde diese Empfehlung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sogar dahingehend erweitert, daß die Anwendung von Alternativmaterialien nicht nur in der Schwangerschaft zu empfehlen sei.

Unverständlich, dass bei derartigen Empfehlungen das Urteil so ausfallen konnte, obwohl das Krankheitsbild des Klägers einige der oben aufgeführten Beschwerden enthielt. Ein fragwürdiges Urteil, das obige Empfehlungen eher als unsinnig erscheinen lässt.

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